AGB

Geschäftsbedingungen der Fahrschule Ing. Leitgeb

  • Bei der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B (gesamte Ausbildung in der Fahrschule) ist seit 01. Dezember 2016 eine Hauptschulung von mind.   6 Fahrlektionen zu absolvieren. Das bedeutet, man darf zur praktischen Fahrprüfung erst dann antreten, wenn mind. 18 praktische Fahrlektionen absolviert sind. Ein Prüfungsantritt sollte natürlich nur dann erfolgen, wenn nach Rücksprache mit dem Fahrlehrer ein positives Prüfungsergebnis zu erwarten ist. Sollten mehr als 18 Fahrlektionen erforderlich sein (laut Fahrlehrer), bitten wir, die Organisation von weiteren Fahrlektionen nach Absprache mit dem Erziehungsberechtigen/Fahranfänger und dem Büro der Fahrschule zu organisieren.
  • Treffpunkt für die praktischen Fahrlektionen ist im Warteraum der Fahrschule (Hauptplatz 65).
  • Fahrlektionen ab 17:00 Uhr werden mit einem Zuschlag von  € 15,-- pro Fahrlektion verrechnet (Überstunden für den Fahrlehrer).
  • Es werden keine praktischen Fahrlektionen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen abgehalten.
  • Zur Computerprüfung / praktische Fahrprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) unbedingt mit zubringen.
  • Der noch offene Restbetrag ist vor der praktischen Fahrprüfung zu begleichen.
  • Das ärztliche Gutachten und die EU-Passbilder müssen bis spätestens 1 Woche vor der Computerprüfung im Büro abgegeben werden, bzw. bei BL17 und BL18 Ausbildungen bevor man mit der privaten Ausbildung beginnt.
  • Gebuchte praktische Fahrlektionen sind, wenn sie nicht mind. 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, zu bezahlen.
  • Das Fahrtenprotokoll und der BESCHEID ist bei den begleitenden Schulungen mitzubringen und bei der 3.000 km Überprüfung (Perfektionsfahrt B L17) bzw. bei der 1.000 km Überprüfung (B L18) im Büro abzugeben. Sollte der Bescheid und das Fahrtenprotokoll bei den begleitenden Schulungen NICHT vorgelegt werden können, darf die Fahrlektion nicht gefahren werden. Ein neuerlicher Termin ist mit weiteren Kosten verbunden.
  • Die gelbe Karte (Ausbildungsplan) ist zu den Theorieunterrichten und praktischen Fahrlektionen mit zuführen und ist vor der praktischen Fahrprüfung im Büro ab zugeben.
  • Der Nachweis des Besuches der theoretischen Ausbildung (Grundwissen + B-Modul)   ist beim letzten theoretischen Unterricht dem  Fahrschullehrer abzugeben.
  • Die Erste-Hilfe Bestätigung muss spätestens 1 Woche vor der praktischen Fahrprüfung im Büro abgegeben werden.
  • Bei Kandidaten, die der eingeteilten praktischen Fahrprüfung fernbleiben, verrechnet die Bezirksverwaltungsbehörde 50 % des Normalpreises eines Prüfungsantrittes.
  • Werbegutscheine werden am Ende der Ausbildung abgezogen und berücksichtigt.