Nach bestandener Führerscheinprüfung der Klassen A und/oder B befindest du dich in der 2. Aubildungsphase, der sogenannten Mehrphasenausbildung. Je nach absolvierter Ausbildung (A, B od. BL17) ist eine unterschiedliche Abfolge von Perfektionsfahrten in der Fahrschule und Fahrsichterheitstrainings gesetzlich vorgesehen.
ACHTUNG: Die Mehrphasenausbildung MUSS innerhalb eines Jahres nach bestandener praktischer Prüfung absolviert werden!