Unsere Geschäftsbedingungen (per 01.10.2019)
- MindestteilnehmerInnenzahl / HöchstteilnehmerInnenzahl
Unsere Schulungen und Seminare am Firmenstandtort in Neulengbach werden erst ab einer MindestteilnehmerInnenzahl von 6 Personen (ausgenommen Weiterbildung für GefahrgutlenkerInnen erst ab 10 Personen) abgehalten. Um den Schulungserfolg für die TeilnehmerInnen gewährleisten zu können, wird bei den Schulungen und Seminaren gegebenenfalls eine HöchstteilnehmerInnenzahl festgelegt. Nur durch eine rechtzeitige und schriftliche Anmeldung kann der Kursplatz gesichert werden.
Wird die angegebene MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht oder die HöstteilnehmerInnenanzahl überschritten setzten sich unsere MitarbeiterInnen rechzeitig mit den angemeldeten Personen in Verbindung.
- Stornobedingungen
Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen. Grundsätzlich verrechnen wir keine Stornokosten, wenn die Stornierung vor Beginn der Schulung erfolgt. Wird die Teilnahme am Beginntag der Schulung oder gar nicht storniert, verrechnen wir 50 % des Gesamtbetrages.
- Änderungen im Schulungs- und Seminarablauf
Wir behalten uns Änderungen im zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Verlauf der Schulungen und Seminare, vor allem verursacht durch gesetzliche Änderungen oder durch den Ausfall von TrainerInnen vor. Die TeilnehmerInnen werden gegebenenfalls rechtzeitig informiert.
- Ausbildungskosten
Die Gesamtbeträge beinhalten folgende Leistungen durch das Schulungs-Zentrum-Neulengbach: Schulungsteilnahme, Arbeitsunterlagen (falls nicht anders angegeben), Prüfungsteilnahme, Ausweisausstellung, Teilnahmebestätigung bzw. Seminarurkunde; (Gebühren und Abgaben an Dritte für Prüfungen oder Zeugnisausstellungen werden in Rechnungen gesondert aufgelistet oder müssen von den TeilnehmerInnen direkt an Dritte bezahlt werden.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptieren Sie die o.a. Geschäftsbedingungen.